Hamburg/Berlin (DAV) – Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die Aushändigung einer physischen Fahrkarte, wenn der Arbeitgeber ein digitales Jobticket anbietet. Über eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. Mai 2024 (AZ: 1 Sa 30/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.
In dem Fall hatte ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber geklagt, weil dieser ihm nur noch ein digitales Jobticket zur Verfügung stellte. Der Arbeitnehmer argumentierte, dass er kein Smartphone besitze und daher das digitale Ticket nicht nutzen könne.
Das Gericht wies die Klage ab und stellte fest, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Digitalisierungsstrategie auch über die Ausgabe von digitalen Jobtickets entscheiden kann. Ein Anspruch auf eine bestimmte Form des Tickets bestehe nicht.
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