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Nr. 6/19: Kleines Sorgerecht: Auch Stiefeltern dürfen mitentscheiden
Berlin (DAA). Wer in einer Patchworkfamilie lebt, darf manchmal auch Dinge für die Kinder seines neuen Partners regeln. Wie weit dieses Recht geht, hängt davon ab, wer das Sorgerecht für die Kinder hat und ob der neue Partner mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist. Darüber informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
Szenario 1: Der neue Partner ist mit dem leiblichen Elternteil des Kindes verheiratet, der das alleinige Sorgerecht hat, und lebt mit ihm zusammen.
Der Stiefelternteil hat dann das sogenannte kleine Sorgerecht für die Kinder. „Kleines Sorgerecht bedeutet, dass der Stiefvater oder die Stiefmutter für das Stiefkind eine eigene Entscheidungsbefugnis und rechtliche Vertretungsbefugnis in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens hat“, sagt Dr. Undine Krebs, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Dazu zählten beispielsweise Fragen, die die Ernährung, die Gesundheit, Hygiene und Alltagsfragen aus der Schule betreffen. Das gilt übrigens auch, wenn der leibliche Elternteil und die Stiefmutter oder der Stiefvater eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen.
Der Stiefvater darf das Kind also aus dem Kindergarten abholen. Er darf aber nicht mitentscheiden, welchen Kindergarten es besucht. „Entscheidungen, die sich langfristig auswirken oder auf Dauer bestehen, trifft der sorgeberechtigte Elternteil alleine“, erklärt Rechtsanwältin Krebs. Teilten sich die leiblichen Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder, müssen sie Fragen von grundsätzlicher Bedeutung gemeinsam klären.
Szenario 2: Der neue Partner ist mit Mutter/Vater des Kindes verheiratet und die leiblichen Eltern teilen sich das Sorgerecht für das Kind.
Der neue Ehepartner hat dann kein „eigenes“ Sorgerecht. Über den Alltag des Kindes entscheidet der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind lebt. Die leibliche Mutter oder der leibliche Vater kann die Stiefmutter oder den Stiefvater aber bevollmächtigen, alltägliche Angelegenheiten für das Kind zu regeln. Das ist nur bei Fragen möglich, die sie selbst ohne den anderen leiblichen Elternteil entscheiden können. Der Vater darf der Stiefmutter beispielsweise eine Vollmacht ausstellen, dass sie das Kind vom Kindergarten abholen darf.
Szenario 3: Der neue Partner lebt mit der Mutter/dem Vater des Kindes zusammen, ohne verheiratet zu sein.
„Wer ohne Trauschein mit jemanden zusammenlebt, der Kinder betreut, hat in Bezug auf diese keine Rechte“, sagt die Rechtsanwältin aus München. Vater oder Mutter der Kinder könnten ihren Partner aber zu Aufgaben bevollmächtigen, die sie alleine regeln dürfen.
Nach der Scheidung: Kann ich ein Umgangsrecht mit dem Stiefkind bekommen?
„Enge Bezugspersonen des Kindes haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn es seinem Wohl dient – das kann auch die ehemalige Stiefmutter oder der ehemalige Stiefvater sein“, erklärt Rechtsanwältin Krebs. Dazu müsse das Kind eine sozial-familiäre Beziehung zu diesem Menschen haben oder gehabt haben.
Stiefvater oder Stiefmutter müssen auch tatsächlich Verantwortung für das Kind tragen oder getragen haben. „Davon ist auszugehen, wenn die Person längere Zeit mit dem Kind zusammengewohnt hat“, fügt die Familienrechtsexpertin hinzu.
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