Berlin (DAV). Auch Vierbeiner freuen sich über eine Abkühlung im Sommer. Doch dürfen Hunde meist nur an ausgewiesenen Stellen am See ins Wasser – oder auch gar nicht. Hundehalter sollten sich daher vorab informieren, rät die Deutsche Anwaltauskunft.
Die Bestimmungen, ob ein Hund im See baden darf, können sich je nach Kommune unterscheiden. Meist sind Hunde aber übergreifend mindestens an öffentlichen Badestellen verboten. Darüber hinaus kann ein generelles Bade- oder sogar Mitführverbot für Hunde an Seen bestehen. „Hundehalter sollten sich daher im Vorfeld informieren, welche Regelung gilt“, sagt Rechtsanwalt Andreas Ackenheil, Tierrechtsexperte der Deutschen Anwaltauskunft.
Denn: Wer die Regeln missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld als Folge. Wie hoch dieses ausfällt, lässt sich pauschal nicht beantworten. „Bußgelder können von den kommunalen Behörden im Einzelfall festgelegt werden“, erklärt Ackenheil.
Gleiches gilt auch für Strände. An vielen Stränden existiert ein extra für Hunde ausgewiesener Strandabschnitt. Hundebesitzer sollten auf dem Weg dahin allerdings außen um die für Hunde nicht erlaubten Abschnitte gehen. Die anderen Badegäste könnten sich ansonsten gestört fühlen. „Es muss stets der allgemeine Grundsatz beherzigt werden, dass durch den eigenen Hund kein Schaden entstehen soll. Als Hundehalter muss man jederzeit Verständnis für Nichthundebesitzer aufbringen“, so Rechtsanwalt Ackenheil.
Meist sind Hundeverbotsschilder angebracht, die Besitzer darüber aufklären. Fehlen sie, darf der Hundehalter auch mit dem angeleinten Hund auf direktem Weg zum Hundestrand gehen.
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