Kassel/Berlin (DAV) – Ein Unfall beim Aufdrehen der Heizung im Homeoffice kann als Arbeitsunfall gewertet werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 21. März 2024 entschieden (AZ: B 2 U 14/21 R), wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ mitteilt.
Ein selbstständiger Busunternehmer, der sein Wohnzimmer als häusliches Arbeitszimmer nutzte, erlitt durch eine Verpuffung im Heizkessel beim Aufdrehen der Heizung schwere Augenverletzungen. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da der Unfall durch die private Heizungsanlage verursacht worden sei.
Das BSG stellte jedoch fest, dass der Unternehmer die Heizung im betrieblichen Interesse bedient hatte, um seine Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer bei angenehmen Temperaturen fortsetzen zu können. Der Unfall sei daher in einem inneren Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Unternehmer zu sehen. Auch im häuslichen Arbeitszimmer bestehe Unfallversicherungsschutz, wenn sich die Gefahren privater Gegenstände in einer dem Betrieb dienenden Verwendung verwirklichen.
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