Potsdam/Berlin (DAV). Wenn zu Hause die Akkus von E-Rollern explodieren und man sich mit einem Sprung aus dem Fenster rettet, während man im Homeoffice arbeitet, liegt laut einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Oktober 2025 (AZ: L 21 U 47/23) kein Arbeitsunfall vor. So entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 9. Oktober 2025 (AZ: L 21 U 47/23), wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt. Das Gericht sah keinen hinreichend engen sachlichen Zusammenhang zwischen der selbstschützenden Handlung und der versicherten Tätigkeit als Softwareentwickler.
Der Kläger, ein Berliner Softwareentwickler, arbeitete im Homeoffice in seiner Wohnung. Während einer Telefonkonferenz im Januar 2021 bemerkte er, wie Rauch in sein Wohnzimmer zog. Als er nach der Ursache sah, explodierten zwei neben der Eingangstür gelagerte E-Roller-Akkus. Es bildete sich eine Stichflamme und dichter Qualm. Der Kläger flüchtete zum Wohnzimmerfenster und sprang in den Innenhof. Dabei brach er sich beide Füße. Die Feuerwehr stellte später fest, dass ein Defekt der Akkus den Brand verursacht hatte.
Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung des Geschehens als Arbeitsunfall ab. Bereits das Sozialgericht Berlin hatte die Klage abgewiesen.
Das Landessozialgericht bestätigte die Entscheidung. Der Sprung aus dem Fenster habe in keinem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, der Telefonkonferenz, gestanden. Maßgeblich sei gewesen, dass der Kläger nicht im Rahmen seiner Arbeit, sondern zur Rettung seines Lebens gehandelt habe. Damit habe ein privates Motiv klar überwogen.
Auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Homeoffice-Unfällen (Urteil vom 21. März 2024, Az. B 2 U 14/21 R) führe zu keinem anderen Ergebnis. Zwar können von privaten Gegenständen ausgehende Gefahren im Homeoffice unter bestimmten Umständen versichert sein, wenn sie unmittelbar der beruflichen Tätigkeit dienen. Damals kam es beim Hochdrehen des Temperaturreglers an der Heizkesselanlage im Keller zu einer Verpuffung. Den Arbeitsplatz mit Wärme zu versorgen, ist etwas anderes, als die E-Roller-Akkus zu laden, die nichts mit der Tätigkeit zu tun haben.
Informationen: www.anwaltauskunft.de
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