Berlin (DAA). Rund zwanzig Millionen Deutsche werden jedes Jahr in einem Krankenhaus stationär behandelt. Doch die wenigsten Patienten wissen über ihre Rechte Bescheid. So sind Ärzte zur Hilfe verpflichtet, der Patient muss aber einwilligen. Darüber informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
„Das letzte Wort, also die Entscheidung über eine Behandlung, muss rechtlich der Patient treffen“, erläutert Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Der Arzt muss zwar den Patienten behandeln, kann dies aber nicht gegen dessen Willen tun.
Schon das Vertragsverhältnis zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus ist kompliziert. „Es besteht eigentlich aus drei Verträgen“, erklärt Walentowski. Da sind einerseits hotelartige Leistungen wie die Übernachtung und die Verköstigung – und andererseits der Behandlungsvertrag. Wenn der Patient mit einer der gebotenen Leistungen nicht zufrieden ist, steht es ihm frei, das Krankenhaus zu verlassen oder zu wechseln.
Weitere Informationen über den Aufenthalt im Krankenhaus und seine rechtlichen Bedingungen finden Sie in einem Film bei anwaltauskunft.de.
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