Berlin (DAV). Vielen deutschen Autofahrern drohen im Urlaub wieder Bußgelder. Aus Unwissenheit führen sie nur Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste mit. In vielen beliebten Urlaubsländern müssen aber weitere Ausrüstungen mitgeführt werden. Hat man sie nicht dabei, können hohe Bußgelder die Folge sein. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
In mehreren Ländern sind zum Beispiel Feuerlöscher vorgeschrieben, in anderen Abschleppseile. Und mancherorts muss der Autofahrer ein Ersatzlampenset oder großformatige Warntafeln mit sich führen. „Dies gilt auch dann, wenn man das Land nur durchfährt, also dort gar nicht das Urlaubsziel liegt“, warnt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Weitere Informationen über die vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände im Auto sowie die rechtlichen Bedingungen finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.
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