Pressemitteilungen Anwaltauskunft
Nr. 41/14 – Vertragsabschluss am Telefon: Beweispflicht liegt beim Verkäufer!
Vertragsabschluss am Telefon: Beweispflicht liegt beim Verkäufer!
Berlin (DAV). Verträge, die man am Telefon abschließt, bergen Gefahren.
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