Dresden/Berlin (DAV) - Unternehmen müssen die Löschung von Kundendaten bei externen Dienstleistern genau überwachen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden am 15. Oktober 2024 entschieden (AZ: 4 U 940/24), wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert.
In dem Fall ging es um einen Nutzer eines Musikstreaming-Dienstes, dessen Daten nach einem Hackerangriff auf einen ehemaligen Dienstleister des Unternehmens im Darknet aufgetaucht waren. Der Nutzer klagte auf Schadensersatz, da der Streaming-Dienst die Löschung seiner Daten nicht ausreichend kontrolliert habe.
Das OLG Dresden gab dem Nutzer zwar Recht, dass Unternehmen auch nach Vertragsende die Löschung der Daten beim ehemaligen Dienstleister überwachen müssen. Eine bloße Mitteilung des Diensteanbieters, dass die Daten gelöscht wurden, reiche dafür nicht aus. Im konkreten Fall hätte sich der Streaming-Dienst die Löschung schriftlich bestätigen lassen müssen.
Dennoch erhielt der Nutzer keinen Schadensersatz, da er keinen konkreten Schaden durch den Datenverlust nachweisen konnte.
Informationen: www.anwaltauskunft.de
Das Rechtsportal anwaltauskunft.de ist eine Leistung des Deutschen Anwaltvereins (DAV).