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Nr. 4/19: Wegen Durchfall nicht in den Urlaub: Reiserücktrittsversicherung muss zahlen
Berlin (DAA). Ist ein Urlauber so krank, dass ein Flug zwar theoretisch möglich, aber nicht zumutbar ist, kann er davon zurücktreten. Die Reiserücktrittversicherung muss dann einspringen. Das gilt auch bei schwerem Durchfall, wie das Oberlandesgericht Celle am 03. Dezember 2018 entschieden hat (Az. 8 U 165/18). Das Rechtsportal anwaltauskunft.de berichtet über das Urteil.
In dem Fall litt die Frau an so schwerem Durchfall, dass sie vier- bis fünfmal am Tag in unregelmäßigen Abständen und ohne Vorwarnung die Toilette aufsuchen musste. Medikamente halfen nicht. Sie trat die geplante Reise deshalb nicht an. Dem Oberlandesgericht Celle zufolge bedeutet das, dass ein Versicherungsfall eintritt: Die Reiserücktrittversicherung muss zahlen.
Sie könne die Erkrankte nicht darauf verweisen, dass es auch im Flugzeug und am Urlaubsort Toiletten gebe, so das Gericht. Schließlich könne sie bei der Fahrt zum Flughafen, beim Einchecken und bis zum Erreichen der Flughöhe nicht jederzeit zur Toiletten gehen. Im Flugzeug gebe es außerdem nur wenige Toiletten. Wann man diese benutzen könne, sei auch von den anderen Fluggästen abhängig.
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