Pressemitteilungen Anwaltauskunft
Nr. 38/14 – Gesundheitsschäden durch Aufregung können ein Fall für die Unfallversicherung sein
Gesundheitsschäden durch Aufregung können ein Fall für die Unfallversicherung sein
Berlin (DAV) . Eigentlich gilt in der Unfallversicherung: Geld gibt es nur für Unfälle, die von außen bewirkt werden.
Pressemitteilungen vom