Berlin (DAV). Neben den schönsten Wochen des Jahres können die meisten Arbeitnehmer einen zweiten Urlaub nehmen – den Bildungsurlaub. Doch nur eine Minderheit nutzt den gesetzlich garantierten Anspruch auf jährlich eine Woche Auszeit vom Job. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert.
„Außer in Baden-Württemberg und Bayern garantieren Landesgesetze das Recht auf Bildungsurlaub“, erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer anerkannten Bildungsmaßnahme. Das kann ein Sprachkurs oder ein auch ein Lehrgang zur Gesundheitsförderung sein. „Wenn der Kurs von den Behörden anerkannt ist, darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht ablehnen“, erklärt der Experte der Deutschen Anwaltauskunft. Und die Fortzahlung des Lohns ist ebenso garantiert wie beim normalen Urlaub.
Weitere Informationen über das Recht und Möglichkeiten auf Bildungsurlaub sehen Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.
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