Nr. 37/14 – Mitarbeiterüberwachung: Der Chef darf Arbeitsmails lesen!
Mitarbeiterüberwachung: Der Chef darf Arbeitsmails lesen!
Berlin (DAV). Chefs dürfen E-Mails lesen, Chat-Protokolle und Browser-Verläufe nachvollziehen und auch verlangen, dass Raucherpausen protokolliert werden.