Berlin (DAA). Einigen Weihnachtsfans reicht ein festlich geschmücktes Zuhause nicht. Sie wollen auch am Arbeitsplatz für weihnachtliche Stimmung sorgen: Mit Mini-Tannenbaum neben dem Bildschirm oder Weihnachtsgesteck auf dem Schreibtisch. Solche Aktionen sollten mit dem Vorgesetzten abgeklärt werden, sonst kann eine Abmahnung drohen. Und auch im Brandfall kann es für Arbeitnehmer ein böses Erwachen geben, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de berichtet.
Dass manche Arbeitgeber private Dekoration am Arbeitsplatz verbieten, hat in der Regel praktische Gründe: Elektrische Beleuchtung verbraucht Strom, und der kostet Geld. Vor allem, wenn die Beleuchtung nachts nicht abgeschaltet wird. Ein generelles Recht auf einen adventlichen Arbeitsplatz gibt es für Arbeitnehmer ohnehin nicht, wie Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de, erklärt: „Als Eigentümer des Gebäudes kann der Arbeitgeber selbstverständlich verbieten, dass am Arbeitsplatz Weihnachtsschmuck aufgestellt wird.“ So strikt dürften Vorgesetzte selten sein. Aber wer trotz eines ausdrücklichen Verbots das Büro schmückt, dem drohe Ärger. „Damit verstößt man streng genommen gegen den Arbeitsvertrag und kann dafür sogar abgemahnt werden“, so Walentowski.
Richtig brenzlig kann es für Mitarbeiter allerdings werden, wenn sie ihren flammbaren Weihnachtsschmuck nicht ordentlich beaufsichtigen. Selbst wenn das Aufstellen vom Arbeitgeber erlaubt wurde, gilt: Arbeitnehmer müssen bei ihren weihnachtlichen Installationen selbst dafür sorgen, dass nichts anbrennen kann, und unbedingt die Brandschutzordnung des Arbeitgebers beachten. Wie zu Hause sollten brennenden Kerzen daher zum Beispiel nie unbeaufsichtigt gelassen werden.
„Kippt zum Beispiel eine Kerze um und setzt das Büro in Flammen, haftet dafür der Arbeitnehmer, der sie aufgestellt hat“, gibt Rechtsanwalt Swen Walentowski zu bedenken. Wer in einer solchen Situation keine oder keine ausreichende Haftpflichtversicherung hat, kann auf einem gewaltigen Schaden sitzen bleiben.
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