München/Berlin (DAV) – Ein Reiseveranstalter muss Reisende nicht über geänderte Einreisebestimmungen informieren. Das hat das Amtsgericht München am 27. Februar 2024 entschieden (AZ: 223 C 19445/23). Es ging um die Verlängerung eines Kinderreisepasses, erklärt das Verbraucherrechtsportal „anwaltauskunft.de“.
Im verhandelten Fall hatte eine Familie eine Pauschalreise auf die Malediven gebucht. Der Reiseveranstalter hatte bei der Buchung darauf hingewiesen, dass die Reisedokumente im Original vorliegen müssen. Zwischen Buchung und Reiseantritt änderten sich die Einreisebestimmungen für die Malediven. Die Familie wurde bereits in Deutschland am Flughafen zurückgewiesen. Betroffen war der siebenjährige Sohn der Familie, da er nur einen verlängerten Kinderreisepass besaß und solche „Verlängerungen“ auf den Malediven nicht mehr anerkannt werden.
Die Familie musste kurzfristig neue Flüge buchen und eine Nacht im Hotel verbringen, um einen neuen Pass zu bekommen. Sie verklagte den Reiseveranstalter auf Schadenersatz, weil dieser sie nicht über die geänderten Einreisebestimmungen informiert hatte. Insgesamt verlangte sie vom Reiseveranstalter 3.446,70 Euro Schadensersatz. Dieser Betrag umfasste die Kosten für die entgangene Reise sowie die durch die Einreiseverweigerung entstandenen Mehraufwendungen.
Das Amtsgericht München hat die Klage abgewiesen.
Es begründete seine Entscheidung damit, dass der Reiseveranstalter seiner Informationspflicht vor Vertragsschluss nachgekommen sei. Gerade bei Fernreisen, bei denen zwischen Buchung und Reiseantritt ein längerer Zeitraum liege, sei es Sache des Reisenden, sich über die aktuellen Einreisebestimmungen zu informieren. Die Familie verfügte über einen Internetzugang und hätte sich kurzfristig vor Reiseantritt über die geltenden Bestimmungen informieren können. Außerdem habe der Reiseveranstalter bereits bei der Buchung darauf hingewiesen, dass die Reisedokumente im Original vorliegen müssen.
Swen Walentowski, Sprecher von Anwaltauskunft.de, rät daher: „Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels. Nutzen Sie dazu die Internetseite des Auswärtigen Amtes oder die Internetseite der Botschaft des jeweiligen Landes.“