Berlin (DAA). Eine dampfende Tasse Glühwein gehört für viele Deutsche zum Weihnachtsmarktbesuch. Wer mit einem Fahrzeug unterwegs ist, sollte allerdings aufpassen: Für manchen kann schon eine Tasse genug sein, um im Falle eines Unfalls in Schwierigkeiten zu geraten. Darüber informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
Eine Tasse? Kein Problem! Mit Schuss? Geht auch noch! Diese Selbstüberschätzung beim Glühwein-Konsum kann Weihnachtsmarktbesuchern zum Verhängnis werden. „Wer alkoholbedingt Fahrfehler begeht oder sogar einen Unfall baut, der muss mit einem Strafverfahren, einer Geldstrafe und dem Entzug des Führerscheins rechnen“, gibt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de, zu bedenken.
Geraten Autofahrer mit über 0,5 Promille in eine Kontrolle, ist der Führerschein auch ohne Unfall für bis zu drei Monate weg, dazu kommen mindestens 500 Euro Geldstrafe und vier Punkte in Flensburg. Für Fahranfänger gilt völlige Enthaltsamkeit: Sie müssen eine strikte Null-Promille-Grenze einhalten und sollten sich daher einen Besuch beim Glühwein-Stand völlig sparen, wenn sie mit dem Auto unterwegs sind. Oder sich für alkoholfreien Punsch entscheiden.
Auch am Tag danach ist es noch möglich, in die Alkohol-Falle tappen: Viele Menschen unterschätzen die Menge an Restalkohol, die sich nach Stunden, oder einer Mütze Schlaf, noch in der Blutbahn tummeln kann. „Wird jemand mit Restalkohol im Blut in einen Unfall verwickelt und als Mitursache wird die Alkoholisierung festgestellt, wird er oder sie ebenfalls bestraft“, erklärt Walentowski
Und auch Radfahrer müssen wissen: Der Drahtesel ist kein Freifahrtschein zum Alkoholexzess. Wer auf dem Rad mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut hat, für den ist die Fahrt beendet. Dann droht auch für das Auto ein Fahrverbot, vorausgesetzt natürlich, dass ein Führerschein vorhanden ist. Darüber hinaus gibt es für die Alkoholfahrt Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Und der Radler muss sogar damit rechnen, ein bis zu sechsmonatiges Radfahrverbot aufgebrummt zu bekommen.
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