Berlin (DAV). Das Mobile-Spiel „Pokémon GO“ hat sich innerhalb weniger Tage zum Massenphänomen entwickelt. Die Deutsche Anwaltauskunft erklärt, wie man als verantwortungsvoller Pokémon-Jäger rechtlich auf der sicheren Seite bleibt.
In dem Spiel gehen Smartphone-Besitzer in der realen Welt auf die Jagd nach virtuellen Monstern, den bekannten Pokémon. Der Spieler muss herumlaufen und die kleinen Monster einfangen. Auf der Jagd nach den begehrten Pokémon vergisst allerdings mancher Spieler einige Grundregeln des allgemeinen Zusammenlebens. Gelegenheit für eine Erinnerung:
1. Hausfriedensbruch ist kein Kavaliersdelikt
Grundsätzlich können sich die im Spiel auffindbaren Pokémon überall aufhalten, also auch auf Privatgrundstücken. Doch nicht jeder Haus- oder Gartenbesitzer möchte, dass jemand Fremdes ungefragt in sein Grundstück eindringt. Wer unberechtigt in umzäunte oder abgeschlossene Räume eindringt, macht sich des Hausfriedensbruchs schuldig. Das ist keine Bagatelle und kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.
2. Respekt vor dem Hausrecht!
Spieler sollten geltendes Hausrecht von Krankenhäusern, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen unbedingt respektieren. Etliche Museen in den USA bereits haben das Spielen von „Pokémon GO“ in ihren Räumlichkeiten untersagt. Auf entsprechende Hinweise sollten Spieler achten und diese respektieren. Wer sich nicht daran hält, riskiert Hausverbot und in schlimmerem Fall eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
3. „Pokémon GO“ am Steuer: Don’t Hunt and Drive!
Prinzipiell ist es nicht erlaubt, während des Autofahrens das Smartphone in die Hand zu nehmen.
Passiert ein Unfall, während man nachweislich vom Smartphone abgelenkt war, drohen ernste Konsequenzen. Wird eine grobe Fahrlässigkeit festgestellt, zahlen die meisten Kasko-Versicherungen nicht. Kommen Personen zu Schaden, können strafrechtliche Konsequenzen folgen.
4. Auch zu Fuß gilt: Rücksicht ist Pflicht!
Fußgänger sind dazu verpflichtet, sich im Straßenverkehr aufmerksam zu bewegen. Kommt es zu einem Unfall, kann das in eine Anzeige wegen grob fahrlässiger Körperverletzung münden. Aber auch in Haftungsverantwortung für Schäden und in den Verlust des Versicherungsschutzes. Wird ein nachweislich unachtsamer Fußgänger von einem Auto angefahren, so kann er eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen bekommen.
5. Vorsicht bei Datenschutz und persönlicher Sicherheit!
Nutzer der „Pokémon GO“-App sollten sich bewusst sein, dass die Anwendung durchgehend ihre Bewegungsdaten speichert. Diese können an die Betreiber übermittelt werden. In den Datenschutzbestimmungen von „Pokémon GO“ wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Identifizierung des Nutzers für andere Spieler möglich ist, wenn man seinen echten Namen als Benutzernamen angibt. Es empfiehlt sich also, im Spiel einen Pseudonamen anzugeben.
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