Dortmund/Berlin (DAV) – Zwei Angeklagte wurden wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Urteil lag ein eskalierter innerfamiliärer Konflikt in einem kurdisch geprägten Milieu zugrunde. Das Amtsgericht Dortmund stellte in seinem Urteil vom 6. März 2025 (AZ: 767 Ls-520 Js 92/24 – 66/24) klar, dass für die Annahme gemeinschaftlicher Täterschaft nicht jede Einzeltathandlung restlos aufgeklärt werden muss. Maßgeblich sei das koordinierte Verhalten der Beteiligten am Tatort. Dabei kann laut dem Rechtsportal anwaltauskunft.de auch ein glaubhaftes lückenhaftes Geständnis strafmildernd wirken.
Am 25. Dezember 2023 kam es in einer Dortmunder Wohnung zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Angehörigen einer kurdischstämmigen Familie. Auslöser war ein innerfamiliärer Streit über ein kursierendes Video, das als Verstoß gegen tradierte Ehrvorstellungen gewertet wurde. Die späteren Geschädigten suchten die Angeklagten gezielt auf, um diese zur Rede zu stellen. Es kam zu einer Eskalation, in deren Verlauf unter anderem Schlagwerkzeuge und ein Messer zum Einsatz kamen. Die genaue Zurechnung der Gewaltakte gestaltete sich schwierig, da mehrere Personen beteiligt waren.
Das Amtsgericht Dortmund sah es als erwiesen an, dass sich beide Angeklagten aktiv an der körperlichen Auseinandersetzung beteiligten, allerdings ohne selbst ein Messer eingesetzt zu haben. Die geständigen Einlassungen wurden als glaubhaft und abgrenzend gegenüber schwereren Tatbeiträgen gewertet. Das Gericht verurteilte die Angeklagten zu Freiheitsstrafen von zehn Monaten bzw. einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Maßgeblich für die milde Strafzumessung waren neben dem Geständnis insbesondere die günstige Sozialprognose, die das Gericht trotz fehlender beruflicher Integration bejahte. „Die Entscheidung verdeutlicht, dass Geständnisse auch dann strafmildernd wirken können, wenn sie sich nur auf Teile des Tatgeschehens beziehen – vorausgesetzt, sie tragen zur Aufklärung bei“, erläutert Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft.
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