Berlin (DAA). Fußballvereine atmen auf. Der Gesetzgeber hat die Sonntagsruhe in einem wichtigen Punkt eingeschränkt. Die neue Lärmschutzverordnung soll Sport auch in der Mittagszeit wieder möglich machen. Darüber informiert das Rechtsportal Anwaltauskunft (anwaltauskunft.de).
Bisher musste der Spielbetrieb vielerorts in der Mittagszeit ausgesetzt werden. „Die bislang geltende Lärmschutzverordnung war so streng, dass selbst Fußballspielen als zu laut galt“, erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Doch diese Verordnung wurde nun geändert. Die Lärmwerte dürfen jetzt höher ausfallen, selbst das Pfeifen des Schiedsrichters soll auch wieder mittags möglich sein.
Diese Einschränkung des Spielbetriebs gilt vielerorts kurioserweise nur auf modernen Kunstrasenplätzen. Auf älteren Aschenplätzen gibt es hingegen keine Einschränkungen. „Als die alten Aschenplätze gebaut wurden, galten weniger strenge Lärmvorschriften“, erläutert Rechtsanwalt Walentowski. Der Wunsch vieler Fußballvereine nach Kunstrasen statt Asche hatte also unangenehme Folgen für den Spielbetrieb.
Weitere Informationen über Sonntagsruhe und ihre Beschränkungen finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.
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