Berlin (DAV). Viele Unternehmen schicken neue Mitarbeiter vor Arbeitsantritt zum Arzt. Der Mediziner soll die Arbeitsfähigkeit beurteilen. Dabei ist der Arzt entgegen vieler Befürchtungen weitgehend an seine berufliche Schweigepflicht gebunden, informiert die Deutsche Anwaltauskunft.
Eine solche Untersuchung darf ein Arbeitgeber verlangen. Der Mediziner darf aber nur überprüfen, ob der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Untersuchung die geplante Arbeit ausführen kann. „Der Arzt darf anschließend dem Chef nur mitteilen, ob der Bewerber für die Stelle geeignet ist oder nicht“, so Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Die Weitergabe von medizinischen Details ist nicht erlaubt.
Weitere Informationen über die medizinische Einstellungsuntersuchung sowie die rechtlichen Bedingungen finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.
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