Pressemitteilungen Anwaltauskunft
Nr. 29/14 – Zur BGH-Entscheidung: Vermieter muss Untervermietung in vielen Fällen zustimmen
Zur BGH-Entscheidung: Vermieter muss Untervermietung in vielen Fällen zustimmen
Berlin (DAV). Wenn Mieter Wohnraum untervermieten möchten, müssen Sie immer die Erlaubnis des Vermieters einholen.
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