Koblenz/Berlin (DAV) – Die Polizei muss bei Eilmaßnahmen die gleichen strengen schriftlichen Anforderungen erfüllen wie ein Richter. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz am 24. Januar 2024 entschieden (AZ: 7 F 10970/23.OVG). Die Entscheidung sorgt für mehr Sicherheit und Transparenz bei Polizeieinsätzen in Notfällen, so das Verbraucherrechtsportal anwaltauskunft.de.
Ein 16-jähriger Junge hatte angekündigt, sich das Leben zu nehmen und seiner Freundin kompromittierende Fotos geschickt. Die Polizei musste schnell handeln und ordnete daher die Abfrage seiner Internetnutzungsdaten an, um ihn zu finden. Diese Eilanordnung erging mündlich durch einen Polizeibeamten.
Das Gericht stellte fest, dass diese mündliche Eilanordnung in Ordnung war, aber eine nachträgliche schriftliche Bestätigung fehlte. Auch in Eilfällen müssen solche Maßnahmen schriftlich dokumentiert werden, um sie später überprüfen zu können. Da dies im vorliegenden Fall nicht ordnungsgemäß geschehen war, erklärte das Gericht die Maßnahme für rechtswidrig und ordnete die Löschung der erhobenen Daten an.