Berlin (DAV). Fernbusse werden immer beliebter. Und das nicht nur wegen des aktuellen Streiks der Lokführer. Dabei sollten Fahrgäste wissen, dass ihnen Rechte zustehen: Annulliert das Busunternehmen zum Beispiel die Fahrt, können sich Fahrgäste ihr Ticket erstatten lassen. Verzögert sich die Abfahrt des Busses bei längeren Fahrten um über 90 Minuten, muss das Busunternehmen Fahrgäste mit Getränken und einem Imbiss versorgen, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit.
Bei Annullierungen oder Überbuchungen dürfen sich Kunden von Fernbussen den Ticketpreis zurückerstatten lassen. Alternativ können sie verlangen, dass der Anbieter sie kurzfristig auf andere Weise ans Ziel bringt. Auch gilt: Verzögert sich die Abfahrt des Busses bei Reisen von mehr als drei Stunden um über 90 Minuten, muss das Busunternehmen die Fahrgäste in der Wartezeit kostenfrei mit Getränken und einem Imbiss versorgen.
Verletzt sich ein Fahrgast bei einem Unfall des Fernbusses, kann er vom Busunternehmen eine Entschädigung verlangen. Das gilt auch dann, wenn das Gepäck des Fahrgastes während des Unfalls beschädigt wurde. „In solchen Fällen gelten die üblichen gesetzlichen Regelungen zum Schadensersatz“, sagt der Rechtsanwalt Martin Diebold von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Hat der Bus eine Panne, muss das Unternehmen einen Ersatzbus organisieren. Bei einem Unfall ist das Unternehmen verpflichtet, den Fahrgästen ganz praktisch zur Hilfe zu kommen und muss sie über erste Hilfe versorgen, verpflegen oder sie in einem Hotel unterbringen, wobei die bei 80 Euro pro Nacht gedeckelt sind.
Viele Fernbusunternehmen locken ihre Kunden nicht nur mit günstigen Preisen, sondern auch mit Serviceversprechen wie Klimaanlage oder kostenfreiem WLAN. Doch nicht immer halten diese Versprechen das, was sie in Aussicht stellen. „Ob man deshalb einen Teil des Ticketpreises zurückverlangen darf, hängt aber vom Einzelfall und den Umständen ab“, sagt Rechtsanwalt Martin Diebold.
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