München/Berlin (DAV) – Wer wegen eines Waldbrandes evakuiert werden muss, hat Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises. Das Amtsgericht München verurteilte am 22. Februar 2024 (AZ: 122 C 18492/23) einen Reiseveranstalter zur Zahlung von 787 Euro an einen Kläger. Dieser musste wegen eines Waldbrandes auf Rhodos evakuiert werden, erklärt das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.
Der Kläger hatte für sich, seine Ehefrau und zwei Kinder eine Pauschalreise nach Rhodos gebucht. In der Zeit vom 17. bis 26. Juli 2023 sollte die Reise insgesamt 5.354 € kosten. Am 22. Juli 2023 brach in Apollona ein Waldbrand aus, der sich aufgrund starker Winde und einer Hitzewelle rasch ausbreitete. Die örtlichen Behörden ordneten die Evakuierung von etwa 19.000 Touristen an, darunter auch des Klägers und seiner Familie. Da der Reiseveranstalter keinen Bus für die Evakuierung zur Verfügung stellte, floh die Familie zu Fuß und später mit dem Bus eines anderen Reiseveranstalters zu einer Notunterkunft. Am 24. Juli 2023 wurden sie vom beklagten Reiseveranstalter nach Hause geflogen.
Vorgerichtlich wurden bereits 1.890 € erstattet, die restlichen 787 € wurden nun vom Gericht zugesprochen.
Das Amtsgericht München gab dem Kläger Recht. Der Waldbrand stelle einen erheblichen Reisemangel dar, der nicht zum allgemeinen Lebensrisiko des Klägers gehöre. Da der Kläger und seine Familie wegen des Waldbrandes fünf Tage ihrer Reise nicht am Urlaubsort verbringen konnten, steht ihnen für diese Tage eine Minderung des Reisepreises um 100 % zu. Dies entspricht einem Betrag von 2.677 Euro. Da der Reiseveranstalter bereits einen Teil des Reisepreises erstattet hatte, verurteilte das Gericht den Reiseveranstalter zur Zahlung weiterer 787 €.
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