Berlin (DAV). Immer mehr Tierbesitzer wollen für ihren Hund, Katze oder Hamster eine Grabstätte. Die Zahl der Tierfriedhöfe in Deutschland wächst von Jahr zu Jahr. Doch auch im eigenen Garten darf das Haustier bestattet werden. „Das Gesetz verlangt aber eine ausreichende Tiefe von mindestens einem halben Meter“, erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Außerdem darf das Grab nicht im Wasser- oder Naturschutzgebiet liegen.
In öffentlichen Parks oder Wäldern ist das Vergraben von Haustieren jedoch verboten. „Wenn das Tier unter einer ansteckenden Krankheit gelitten hat, muss der Kadaver in jedem Fall in eine Tierkörperbeseitigungsanlage“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Weitere Informationen über Tierbestattung sowie die rechtlichen Bedingungen finden Sie in einem filmischen Beitrag bei der Deutschen Anwaltauskunft.
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