Pressemitteilungen Anwaltauskunft
Nr. 25/14 – Wenn die Ampel defekt ist: Kommune haftet für Unfallschäden
Wenn die Ampel defekt ist: Kommune haftet für Unfallschäden
Berlin (DAV). Wenn die Ampel auf Grün schaltet, bedeutet das für Auto - und Fahrradfahrer eigentlich freie Fahrt.
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