Berlin (DAA). Kalte Getränke kühlen von innen, Wassersport von außen. Aber auch ohne direkten Wasserkontakt nutzen Viele Flüsse und Seen für Paddelboot und Co. -das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert, wann und wo Paddelsport erlaubt ist.
Gewässer meist im Allgemeingebrauch
In Deutschland ist das Paddeln nahezu überall erlaubt, mit einigen Ausnahmen.
„Grundsätzlich dürfen natürliche Gewässer für Freizeitaktivitäten genutzt werden, da sie dem sogenannten Gemeingebrauch unterliegen,“ sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Einschränkungen seien dort vorgesehen, wo bestimmte Verordnungen Gewässer schützen. „Besonders Privatseen oder Naturreservate, in denen Vogel brüten, sind für Paddler meist tabu,“ so der Rechtsanwalt. Für künstliche Gewässer bestehe ebenfalls kein Gemeingebrauch: „Das sind oft Kanäle, die zum Beispiel für den Kanusport besonders attraktiv sind.“ Die zuständigen Behörden können solche Gewässer entsprechend reglementieren oder für Wassersport zugänglich machen. Zeitlich begrenzte Befahrungsverbote finden ebenso Anwendung wie dauerhafte Nutzungseinschränkungen.
Schifffahrt hat Vorrang vor Wassersport
Auf viel befahrenen Bundes-Wasserstraßen wie beispielsweise dem Rhein müssen Paddler in jedem Fall Rücksicht auf die Berufsschifffahrt nehmen. „Die Nutzung für die Allgemeinheit kann eingeschränkt werden, wenn der für die Schifffahrt erforderliche Zustand als Verkehrsweg nicht mehr möglich ist“, so der Sprecher. Wer gegen Befahrungsregeln verstoße, werde schmerzhaft zur Kasse gebeten: „Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden,“ warnt Walentowski.
Informationen vor Paddelausflug einholen – Obacht bei Alkohol
Für die Gewässer in Deutschland sind unterschiedliche Behörden der Bundesländer zuständig – je nachdem, welchem Nutzen See oder Fluss dienen. Damit der Ausflug nicht ins Wasser fällt, sollten Paddelfans sich vorab gründlich über die örtlichen Befahrungsregeln informieren. „Auf zu viel Alkohol sollte ebenfalls verzichtet werden“, mahnt der Rechtsanwalt. „Auf deutschen Binnen- und Küstengewässern gilt die Grenze von 0,5 Promille – auch für Muskelkraft-getriebene Boote. Die Wasserschutzpolizei überprüft regelmäßig und ahndet Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern zwischen 350-2.500€.“
Führerscheinverlust unwahrscheinlich
Mehr als ein Bußgeld drohe im Regelfall nicht: „Wer betrunken paddelt, muss nicht um seine Fahrerlaubnis bangen“, beruhigt Walentowski. Vorsicht sei trotzdem geboten: „Bei alkoholbedingten Auffälligkeiten könnte sich die Polizei an die Fahrerlaubnisbehörde wenden, die möglichen Eignungszweifeln nachgeht.“
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