Berlin (DAV). Unschuldig an einem Unfall – das ist heute eine Seltenheit. Nach einem Unfall wird mittlerweile jeder zur Kasse gebeten. Gerichte und Versicherungen teilen die Schäden fast immer in Quoten auf. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft (anwaltauskunft.de).
„Dass ein Beteiligter alleine für den Schaden verantwortlich gemacht wird, ist heute selten geworden“, erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Richter und Versicherungen halten fast niemanden mehr für unschuldig.
„Als völlig frei von Schuld gilt nur noch der sogenannte Idealfahrer“, erklärt Rechtsanwalt Walentowski. Dies ist ein Fahrer, der sein Fahrzeug vorbildlich und fehlerlos wie ein Fahrschüler durch den Verkehr lenkt. Allen anderen wird im Falle eines Unfalls zumindest eine Teilschuld zugesprochen. Doch gegen die Entscheidung der Versicherer können sich Betroffene wehren – am besten mit einem Rechtsanwalt.
Gerade bei Fällen der Feststellung, zu welchen Quoten man haften soll, ist es ratsam, sich anwaltlicher Hilfe zu versichern. Dadurch können die eigenen Rechte am besten gewahrt werden.
Weitere Informationen über die Quotelung von Unfallschäden finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.
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