Berlin (DAV). Wer in einem EU-Staat zu schnell fährt und geblitzt wird, muss die Strafe begleichen, solange die Geldbuße 70 Euro übersteigt. Allerdings machen die ausländischen Behörden hierbei immer wieder Fehler. Zum 24-stündigen Blitzer-Marathon ab dem 16. April um 6:00 Uhr erklärt Verkehrsrechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen gegenüber der Deutschen Anwaltauskunft die Hintergründe.
Das Vollstreckungsersuchen aus dem Ausland muss in einer für den Halter des betreffenden Autos in einer ihm verständlichen Sprache verfasst sein. Zudem muss die 70-Euro-Grenze überschritten sein. „Dieser Betrag umfasst sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten, das heißt auch bei einer Geldbuße von 50 Euro und Verfahrenskosten von 25 Euro kann vollstreckt werden“, erklärt Dr. Daniela Mielchen, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Eine Ausnahme betrifft Österreich: Hier müssen deutsche Autofahrer bei Verstößen bereits ab 25 Euro zahlen.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann das Vollstreckungsersuchen zurückgewiesen werden. Darüber hinaus besteht in manchen Ländern eine Halterhaftung, in Deutschland aber nicht. Wenn der Halter das Fahrzeug nicht gefahren hat, muss er für das Vergehen auch nicht geradestehen – das wohl aber beweisen.
Zudem muss der Betroffene im eigentlichen Bußgeldverfahren über seine Rechte aufgeklärt werden, also etwas das Zeugnis- und Aussageverweigerungsrecht. Geschieht das nicht, kann man um eine Vollstreckung herumkommen.
Daniela Mielchen vom DAV rät Betroffenen, unbedingt umgehend einen Verkehrsrechtsspezialisten zur Überprüfung des Bescheids zu konsultieren. Denn Einwände gegen den eigentlichen Tatvorwurf und die Ahndung, in diesem Fall also die Geschwindigkeitsüberschreitung, können nur in dem im EU-Ausland geführten Verfahren vorgebracht werden. Und nicht im späteren Vollstreckungsverfahren.
Eine zu schnelle Fahrt im EU-Ausland hat mitunter erhebliche Auswirkungen auf den Geldbeutel, in Schweden kostet die Überschreitung von 20 km/h beispielsweise mindestens 270 Euro. Verschont bleiben Betroffene allerdings von temporären Fahrverboten und Punkten in Flensburg: Diese können nur bei Vergehen auf deutschen Straßen verhängt werden.
Hier gibt es mehr zum Thema, beispielsweise darüber, wie das Vollstreckungsverfahren im EU-Ausland abläuft: https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/978/blitzer-im-eu-ausland-das-droht-deutschen-fahrern/
Weiterführende Informationen, welche Fehler die Behörden in Deutschland beim Blitzen häufig begehen und wie man sich als Betroffener verhalten sollte, gibt es passend zum Blitzer-Marathon 2015 hier. https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/963/blitzer-marathon-2015-strafen-fehler-der-behoerden/