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Nr. 2/19: Musik, Poesie und Hunde im Büro nur mit Segen des Chefs
Berlin (DAA). Was am Arbeitsplatz erlaubt ist, entscheidet der Arbeitgeber. Nur mit Segen des Chefs dürfen Beschäftigte im Büro Musik hören, am Schreibtisch essen, den Hund mit ins Büro bringen – oder auf der Arbeit Gedichte schreiben. Darüber informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de zum Internationalen Tag der Poesie am Arbeitsplatz am 8. Januar.
„Der Arbeitgeber hat das Hausrecht. Das heißt, dass er auch das Direktionsrecht hat und die betriebliche Ordnung bestimmen kann“, informiert Dr. Nathalie Oberthür, Anwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der gleichnamigen Arbeitsgemeinschaft im Deutschen Anwaltverein (DAV). Dabei müsse der Arbeitgeber die betrieblichen Belange und die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen. Wolle er etwas verbieten, müsse er das mit dem Betriebsrat besprechen.
So kann der Chef es seinen Mitarbeitern in Abstimmung mit dem Betriebsrat untersagen, am Schreibtisch zu essen. Wenn sie am Arbeitsplatz nichts zu sich nehmen dürfen, muss der Arbeitgeber ihnen aber einen Pausenraum oder eine Teeküche zur Verfügung stellen.
Auch private Fotos, Pflanzen und andere Dekoration muss der Arbeitgeber nicht erlauben. In der Praxis dürfte aber kaum ein Chef solche Dinge verbieten. Beschäftige sind dennoch selbst verantwortlich, wenn mit der Deko etwas schief läuft. Verursacht eine defekte Lichterkette einen Brand oder kippt eine Blumenvase um und beschädigt Elektronik, haftet der Arbeitnehmer. Kerzen verbieten meist schon die Brandschutzvorschriften.
Bei Musik oder Radio im Büro gelten die gleichen Regeln: Das ist nur erlaubt, wenn der Chef einverstanden ist. Doch nicht immer sind sich die Kollegen untereinander einig. Manche möchten bei der Arbeit gerne ihre Ruhe – oder haben einen anderen Musikgeschmack als der Kollege, der das Großraumbüro mit klassischer Musik beschallen will. „In so einem Fall muss der Arbeitgeber auch die Interessen der Kollegen berücksichtigen und einen möglichst sachgerechten Ausgleich finden“, erklärt die Rechtsanwältin aus Köln. Was das genau bedeutet, komme auf den Einzelfall an.
Kopfhörer können die Lösung sein. Aber auch hier hat der Chef das letzte Wort. „Wenn die Musik nicht nur die Kollegen beeinträchtigt, sondern auch die Arbeitsleistung des Mitarbeiters, kann auch Musikhören über Kopfhörer untersagt werden“, sagt Rechtsanwältin Oberthür.
Auch was Hunde im Büro betrifft, hat der Chef einen Ermessensspielraum. Er kann die Vierbeiner im Büro erlauben, mitunter muss er allerdings ein Veto einlegen. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Kollege auf Hundehaare stark allergisch reagiert, dadurch krank wird und seine Arbeit nicht mehr erledigen kann.
Der Tag der Poesie am Arbeitsplatz soll an die Lyriker erinnern, die neben ihrer schöpferischen Arbeit einen anderen Broterwerb hatten. Außerdem sind Beschäftigte, die nebenbei sonst keine Dichter sind, aufgerufen, Gedichte zu verfassen. Es ist kein offizieller Feiertag.
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