Berlin (DAA). Sobald das Wetter kühler, feuchter und die Tage kürzer werden, zieht es viele Menschen in den Wald, genauer gesagt „in die Pilze“. Private Sammler dürfen für den Eigenbedarf aber meist nicht mehr als ein bis zwei Kilogramm aus dem Wald mitnehmen. Wer mehr sammelt als erlaubt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Darüber informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
Das Bundesnaturschutzgesetz besagt, dass jeder Pilze „in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf“ sammeln kann. „Wie viele Pilze man genau aus dem Wald mitnehmen darf, hängt vom Bundesland oder sogar von der Region ab“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Besonders eifrigen Sammlern, die größere Mengen in ihr Körbchen packen, drohen Bußgelder in vierstelliger Höhe.
Das mussten zwei Sammler aus Baden-Württemberg erleben. Sie hatten 19 Kilogramm Steinpilze gesammelt und in ihr Auto geladen. Eine Person beobachtete sie dabei und rief die Polizei. Die beiden Senioren mussten ein Bußgeld von 1.700 Euro zahlen.
Wer solch ein Szenario vermeiden möchte, sollte auf dem Weg in den Wald einen Zwischenstopp bei der zuständigen Naturschutzbehörde einlegen – oder zumindest dort anrufen. Die Behörden liefern Informationen dazu, welche Menge an Pilzen man in der jeweiligen Region sammeln darf. Sammler, die mehr Pilze mitnehmen möchten – ob für einen besonders hohen Eigenbedarf oder zum Verkauf – müssen im Vorfeld eine Genehmigung einholen.
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