Berlin (DAV). Mehrere Millionen Minderjährige sind bei Facebook, Instagram und Co. aktiv – oft ohne Wissen der Eltern. Auch wenn die Eltern Bescheid wissen, dürfen sie die Aktivitäten ihrer Kinder in den sozialen Medien nur begrenzt kontrollieren. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft (anwaltauskunft.de).
Die Erziehungsberechtigten haben nicht immer ein Mitsprache- oder Einsichtsrecht, wenn es darum geht, ob und wie ihre Kinder soziale Medien nutzen. „Ab einem Alter von 13 Jahren dürfen Eltern ihren Kindern den Zugang zu sozialen Medien nicht verbieten“, erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Richteten sich Kinder unter 13 Jahren aber heimlich einen Zugang zu Facebook oder einem anderen Netzwerk ein, könnten die Eltern diesen sperren lassen.
Auch wie Kinder über 13 Jahren die sozialen Medien nutzen, dürfen Mütter und Väter nicht kontrollieren. „Die Persönlichkeitsrechte des Kindes wiegen in diesem Fall schwerer als die Erziehungsrechte der Eltern“, erläutert Rechtsanwalt Walentowski. Die Deutsche Anwaltauskunft rät Eltern deshalb, mit Kindern frühzeitig das Gespräch über die Chancen und Risiken sozialer Medien zu suchen.
Weitere Informationen über soziale Medien und Rechte von Kindern und Eltern erhalten Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.
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