Nr. 16/14 – Wegen Zeitumstellung verspäteten Arbeitnehmern droht Abmahnung
Wegen Zeitumstellung verspäteten Arbeitnehmern droht Abmahnung
Berlin (DAV). Am Wochenende beschäftigte Arbeitnehmer sollten schon Mal ihren Wecker vorprogrammieren: Die Zeitumstellung am frühen Sonntagmorgen rechtfertigt nämlich keine Verspätung auf der Arbeit.