Berlin (DAA). Das neue Schuljahr ist gestartet und in den Schulen ist einiges los. Lehrer müssen manchmal hart durchgreifen. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de erklärt, ob Handy-Verbote, Nachsitzen und Schulverweise erlaubt sind – und welche Strafen Schüler und Eltern nicht hinnehmen müssen.
Strafen, die Lehrer verhängen, müssen immer verhältnismäßig sein. Sie dürfen Schüler vom Unterricht ausschließen, und das sogar für mehrere Tage. „Das ist aber nur möglich, wenn das Kind oder der Jugendliche sich ein schweres oder wiederholtes Fehlverhalten hat zuschulden kommen lassen“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Als schweres Fehlverhalten gelte es zum Beispiel, wenn ein Kind seine Mitschüler wiederholt schlägt.
Lehrer dürfen ein Kind auch nachsitzen lassen. Allerdings sollten sie den Schüler nicht länger als zwei Stunden nachsitzen lassen oder in eine andere Klasse schicken. Auch eine Ordnungsmaßnahme wie einen Schulverweis können Schulen und Lehrer gegen einen störenden Schüler verhängen. „Doch wie das Nachsitzenlassen oder der Ausschluss vom Unterricht muss der Schulverweis des Kindes gerechtfertigt und seinem Vergehen angemessen sein“, sagt der Sprecher des Rechtsportals.
Auf die Umstände kommt es auch bei der Frage an, ob Lehrer ihren Schülern verbieten dürfen, in der Pause das Schulgelände zu verlassen. „Gerechtfertigt kann das sein, wenn die Schule zum Beispiel an einer stark befahrenen Straßen liegt“, erklärt Rechtsanwalt Walentowski. In dem Fall würde das Verbot dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor einem Autounfall dienen.
Immer wieder wird auch diskutiert, ob Lehrer ihren Schülern ihre Handys wegnehmen dürfen. Ein generelles Verbot von Smartphones in der Schule ist in keinem Bundesland vorgesehen. Smartphones im Unterricht zu benutzen, ist in den meisten Fällen aber verboten.
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