Pressemitteilungen Anwaltauskunft
Nr. 15/14 – Arbeitnehmer müssen sich nicht „gesundschreiben“ lassen
Arbeitnehmer müssen sich nicht „gesundschreiben“ lassen
Berlin (DAV). Wenn krank geschriebene Arbeitnehmer sich wieder gesund fühlen, dürfen sie zur Arbeit gehen – ohne weiteren Besuch beim Arzt.
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