Widerruf von Seminarbuchung auf Esoterikmesse möglich
(DAA). Viele Menschen besuchen Esoterikmessen, um sich über verschiedene spirituelle Praktiken und Produkte zu informieren. Häufiger kommt es dabei auch zu Vertragsabschlüssen, etwa für Beratungen oder Seminare. Doch was passiert, wenn man einen solchen Vertrag später widerrufen möchte?
In einem Fall hat das Amtsgericht München am 25. April 2024 (AZ: 275 C 21496/23) entschieden, dass der Widerruf einer auf einer Esoterikmesse geschlossenen Seminarbuchung möglich ist, wenn die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß ausgehändigt wurde. Das Gericht verurteilte die Beklagte daher zur Rückzahlung von 200 Euro an die Klägerin, teilt das Rechtsportal anwaltauskunft.de mit.
Seminarbuchung auf Messe
Die Klägerin hatte auf einer Esoterikmesse einen Stand der Beklagten besucht. Dort ließ sie sich von der Beklagten "scannen" und zu einer "Sitzung" einladen.
Anschließend verlangte die Beklagte von der Klägerin 400 Euro für die Sitzung und das Scannen sowie weitere 500 Euro für die Buchung eines Seminars. Die Klägerin zahlte 600 Euro in bar, widerrief aber fast ein Jahr später den Vertrag und verlangte ihr Geld zurück.
Widerruf möglich - Widerrufsbelehrung fehlerhaft
Das Amtsgericht München gab der Klage teilweise statt.
Der Vertrag über die Sitzung und den Scan sei wirksam zustande gekommen, da die Klägerin nicht überrumpelt worden sei. Hinsichtlich der Seminarbuchung habe jedoch ein Widerrufsrecht bestanden, da die Beklagte keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt habe. Die Klägerin könne daher die für das Seminar gezahlten 200 Euro zurückverlangen.
Rechtslage
Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dies gilt auch für Verträge, die auf Messen geschlossen werden. Ohne eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung entfällt die Frist.
Quelle: www.anwaltauskunft.de