Berlin (DAV). Immer häufiger lehnen Krankenkassen und Krankenversicherer Medikamente oder Behandlungen ab, obwohl sie von Ärzten verschrieben wurden. Dies sollte nicht einfach hingenommen werden, rät die Deutsche Anwaltauskunft.
„Wer einen ablehnenden Bescheid seiner Kasse bekommt, sollte in jedem Fall Widerspruch einlegen“, rät Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Dies kann formlos gemacht werden und hat eine erneute Überprüfung des Bescheides zur Folge. Häufig werden die Medikamente oder Behandlungen dann doch gewährt.
Für Verwirrung sorgt bei vielen Patienten die unterschiedliche Behandlung im Krankenhaus und in der ambulanten Arztpraxis. In der Klinik dürfen die Ärzte nahezu jedes Mittel verordnen, im ambulanten Bereich aber übernehmen die Kassen nicht für alle Medikamente die Kosten. „Die Krankenkassen haben jedoch einen gewissen Ermessensspielraum, darum sollte man einen ablehnenden Bescheid nicht einfach hinnehmen“, rät Walentowski.
Weitere Informationen über Krankheitskosten sowie deren rechtliche Bedingungen finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.
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