Nr. 12/14 – Weiterbildung: Arbeitnehmer dürfen nicht immer gebunden werden
Weiterbildung: Arbeitnehmer dürfen nicht immer gebunden werden
Berlin (DAV). Nach einer Weiterbildung verpflichten Arbeitgeber häufig ihre Mitarbeiter, eine bestimmte Zeit lang nicht zu kündigen – oder andernfalls die Kosten der Weiterbildung zurückzuzahlen.