Berlin (DAV). Für das richtige Verhalten auf Ski- und Snowboardpisten gibt es hierzulande keine gesetzlichen Regelungen. Gerichte berücksichtigen bei ihren Entscheidungen aber die vom Internationalen Skiverband (FIS) formulierten Verhaltensregeln, wie die Deutsche Anwaltauskunft berichtet.
„Man muss nicht für jeden Lebensbereich ein spezielles Gesetz verabschieden“, beurteilt Rechtsanwalt Dr. Thomas Summerer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) die Tatsache einer fehlenden rechtlichen Regelung.
Stattdessen sollten Wintersportler die zehn von der FIS aufgestellten Verhaltensregeln ernst nehmen. Unter anderem ist hier festgelegt, dass Ski- und Snowboardfahrer umsichtig fahren müssen, ohne andere Fahrer zu gefährden. Sie dürfen darüber hinaus zwar von allen Seiten überholen, müssen dabei aber ausreichend Abstand einhalten. Und wer stürzt, muss die Stelle schnellstmöglich wieder frei machen.
An diesen Regeln orientieren sich hierzulande die Gerichte. Gemäß der FIS-Empfehlung entschied demnach im Jahr 2006 das Landgericht Ravensburg, dass stets derjenige Skifahrer Vorfahrt hat, der weiter vorn, also talwärts, am Hang fährt. Der von hinten kommende Fahrer habe entsprechend Rücksicht darauf zu nehmen (AZ: 4 O 185/05). Das Oberlandesgericht Hamm bezeichnete in einem Urteil aus dem Jahr 2008 die FIS-Regeln sogar als „maßgebliches Verkehrsrecht" (AZ: I-13 U 81/08).
Weitere Informationen