Berlin (DAA). Mit dem Hund Gassi gehen und auf dem Rückweg auf ein Getränk in den Biergarten – für viele Hundebesitzer sieht so ein entspannter Sommerabend aus. Am Eingang zum Lokal kann es mit der Entspannung aber schnell vorbei sein. Denn der Gastwirt hat das Hausrecht und kann Hunde verbieten, informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
Wenn das Lokal Lebensmittel offen präsentiert, zum Beispiel auf einer Salatbar oder einem Büffet, können Hunde aus Hygienegründen nicht erlaubt sein. „Eine gesetzliche Regelung, die Hunde in Restaurants, Bars oder Kneipen verbietet, gibt es aber nicht“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Hänge am Eingang kein entsprechendes Verbotsschild, könne man davon ausgehen, dass Hunde erlaubt sind.
Die meisten Gastwirte dürften auch nichts dagegen haben, wenn ein Gast seinen Vierbeiner mitbringt. Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt vor dem Betreten des Restaurants nach oder ruft im Vorfeld an.
Die Voraussetzung dafür, den Hund mitzunehmen, ist natürlich, dass der Hund sich benehmen kann. Hundehalter haften für alle Schäden, die ihr Tier verursacht. Sie haben ihren Vierbeiner deshalb am besten immer im Blick.
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