Berlin (DAV). Der Umsatz mit alten Fahrzeugen, sogenannten Oldtimern, ist auf mehr als sechs Milliarden Euro jährlich geklettert. Doch ein erhebliches Stück von diesem Kuchen schneiden sich Betrüger ab. Es werden Teile oder sogar komplette Fahrzeuge nach- und umgebaut. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert.
„Gegen Betrug bei einem Kauf eines Oldtimers sollten Sie sich mit einem detaillierten Kaufvertrag schützen“, rät Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Dabei sollte die genaue Beschaffenheit des Fahrzeuges notiert werden. Für Abweichungen haftet dann der Verkäufer. „Im Falle eines Betruges haben Sie die Möglichkeit, den Oldtimer zurückzugeben und sich den Kaufpreis erstatten zu lassen“, erläutert Swen Walentowski. Die Deutsche Anwaltauskunft rät zudem dazu, vor dem Erwerb einen speziellen Gutachter mit der Bewertung des Oldtimers zu beauftragen.
Weitere Informationen über den Kauf und weitere Fragen rund um Oldtimer finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.
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