Nr. 07/15: Mangel am Neuwagen kann Recht auf mangelfreies Fahrzeug begründen
Mangel am Neuwagen kann Recht auf mangelfreies Fahrzeug begründen
Berlin (DAV). Wer Mängel an seinem Neuwagen feststellt, hat viele Rechte auf Entschädigung – auch ein mangelfreies Ersatzfahrzeug oder die Rückgängigmachung des Kauf es gehören dazu. Das berichtet die Deutsche Anwaltauskunft.