Berlin (DAA) Wenn Autos brennen, kann das für die Besitzer teuer werden. Bei dem Brand in Prenzlauer Berg in der Nacht von Sonntag auf Montag beschädigten die Flammen 14 Fahrzeuge. Zwei Verdächtige wurden festgenommen. Bestätigt sich der Verdacht nicht, könnten manche Autofahrer auf dem Schaden sitzen bleiben. Darüber informiert das Rechtsportal Anwaltauskunft.de.
Normalerweise gilt: Wer etwas kaputt macht, muss es bezahlen. Wird der Täter nicht ermittelt, springt unter Umständen die Versicherung ein. „Eine Vollkaskoversicherung deckt Schäden aus Vandalismus ab, die Versicherung zahlt dem Eigentümer dann den Wiederbeschaffungswert des Wagens“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von Anwaltauskunft.de. Wird das eigene Auto angezündet und greift der Brand auf ein anderes Auto über, müsse die eigene Versicherung die Schäden am anderen Auto aber nicht übernehmen.
„Eine Teilkaskoversicherung deckt zwar grundsätzlich Brandschäden ab, allerdings nicht solche, die durch Vandalismus und Krawall entstanden sind“, fügt der Sprecher des Rechtsportals hinzu. Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, sollte darauf achten, wo er sein Auto parkt. Wenn man davon ausgehen kann, dass es in einem bestimmten Viertel zu Ausschreitungen kommt, sollte man das Auto lieber woanders abstellen. Andernfalls könnte die Versicherung dem Autobesitzer ein Mitverschulden zuschreiben.
Betroffene, deren Auto Schaden genommen hat, sollten ihre Versicherung informieren und Anzeige erstatten. Außerdem sei es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten. „Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen“, sagt Rechtsanwalt Walentowski. Nur Anwälte dürften Polizeiakten einsehen. Dadurch könne der Geschädigte die Daten des Täters, sofern er ermittelt wird, erhalten und gemeinsam mit dem Anwalt zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Das kann bedeuten, dass er Schadensersatz für das abgebrannte Auto zahlen muss.
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