Berlin (DAA). Wegen der Doppelbelastung mit Familie und Beruf suchen sich viele Familien eine Unterstützung. Mehrere tausend Mütter und Väter beschäftigen deshalb jedes Jahr ein Au-pair. Die Mädchen und Jungen unterstützen meist vor allem bei der Kinderbetreuung. Doch die Beschäftigung einer jungen Frau oder eines jungen Mannes bringt auch Verpflichtungen mit sich. Darauf weist das Rechtsportal anwaltauskunft.de hin.
„Die Gasteltern schulden dem Au-pair neben diversen Versicherungen ein Taschengeld, Verpflegung und die Möglichkeit, regelmäßig an einem Sprachkurs teilzunehmen“, erklärt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Das Taschengeld beträgt laut gesetzlichen Vorschriften mindestens 260 Euro im Monat.
Zu den häufigsten Streitpunkten gehört die Arbeitszeit und -belastung der Au-pairs. „Die junge Frau oder der junge Mann schuldet seinen Gasteltern als Gegenleistung neben der Kinderbetreuung auch in niedrigem Umfang hauswirtschaftliche Tätigkeiten“, erläutert Swen Walentowski. Doch einerseits ist die Stundenzahl pro Woche begrenzt, andererseits ist ein kompletter Hausputz ausgeschlossen.
Weitere Informationen über die rechtlichen Bedingungen bei der Beschäftigung eines Au‑pairs finden Sie in einem Film bei anwaltauskunft.de.
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