Berlin (DAV). Es ist verlockend: Auf einem Zettel ein paar Zahlen ankreuzen, einen kleinen Einsatz zahlen und mit etwas Glück Millionen Euro gewinnen. So erging es auch einem Lottospieler aus Nordrhein-Westfalen: Er hatte am vergangenen Wochenende bei der Ziehung des Eurojackpots richtig gelegen und kann sich nun über knapp 50 Millionen Euro freuen. Eine (weitere) gute Nachricht für glückliche Gewinner: Wer aus Zufall oder Glück Geld gewinnt – wie es beim Lotto der Fall ist –, muss den Gewinn nicht versteuern. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft.
„Spielgewinne sind steuerfrei“, informiert Rechtsanwältin Sabine Unkelbach-Tomczak von der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Zu den Spielgewinnen zählten Wettgewinne und Gewinne aus Lotterien. „Voraussetzung dafür ist, dass kein Leistungs- und Gegenleistungsverhältnis zwischen dem Spieler und demjenigen besteht, der das Geld zahlt“, fügt die Rechtsanwältin aus Frankfurt am Main hinzu.
Wann die Gewinne steuerfrei sind, wird besonders dann deutlich, wenn man solche (Ausnahme-)Fälle betrachtet, in denen Spielgewinne doch versteuert werden müssen. In einem dieser seltenen Fälle hat am 16. September 2015 der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (AZ: X R 43/12). Es ging darum, ob und wie die Einnahmen aus einem Turnierpokerspiel versteuert werden müssen. Die Richter entschieden im zu beurteilenden Fall, dass die Preisgelder aus dem Turnier nicht als reine Gewinnspielgewinne gezählt werden konnten, sondern als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern waren. Denn bei einem Pokerturnier in den Varianten „Texas Hold´em“ und „Omaha“ geht es den Richtern zufolge keineswegs nur um Zufall und Glück, es spielen auch Geschicklichkeit und Erfahrung eine Rolle.
Wichtig ist allerdings: Wer das gewonnene Geld anlegt – egal, ob man es durch eigene Leistung oder als Lottogewinn erhalten hat – muss im Rahmen der Geldanlage möglicherweise Steuern zahlen. „Investiert man seinen Gewinn zum Beispiel in ein Mehrfamilienhaus, Aktien oder ein Unternehmen, müssen die Einkünfte daraus natürlich versteuert werden“, erklärt Rechtsanwältin Unkelbach-Tomczak.
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