O-Ton: Notfallbremsassistent versagt – wer haftet beim Unfall?
Moderne Autos nehmen dem Fahrer immer mehr Arbeit ab - sie halten die Spur oder bremsen auch bei Notfällen allein. Was ist aber, wenn sich die Technik irrt? Einen solchen Fall hatte jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt zu entscheiden. Auf der A5 hatte sich der Notfallbremsassistent eines Pkw selbst eingeschaltet.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: In dem Fall war es so, dass der sich einfach ausgelöst hat auf der Autobahn. Es kam zu einem Unfall, weil der Lkw, der hinter dem Pkw fuhr, den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Nun stellte sich die Frage, wie ist die Haftungsverteilung? Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Lkw zwei Drittel des Schadens zu tragen hat, weil er den Unfall hätte vermeiden können, wenn er den Sicherheitsabstand eingehalten hätte. - Länge 28 sec
Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.