Wer sich an einer Kreuzung nur auf den Blinker eines anderen Fahrzeugs verlässt, muss eventuell bei einem Unfall mithaften. Es muss deutlich erkennbar sein, dass der andere wirklich abbiegt. So entschied das Oberlandesgericht Dresden. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Man darf sich nicht allein auf den Blinker verlassen, es gibt nämlich auch das sogenannte „versehentliche Blinken“. Es müssen andere Dinge hinzukommen, beispielsweise, dass er die Geschwindigkeit verringert. Dass er mit dem Abbiegen beginnt, also beginnt einzubiegen. Wenn man sich nur auf den Blinker verlässt, dann besteht die Gefahr, dass man auf dem größten Teil des Schadens sitzen bleibt. - Länge 25 sec.
Mehr Informationen dazu unter: www.verkehrsrecht.de