O-Ton: Nachweis eines vorgetäuschten Unfalls
Wenn die Versicherung meint, es läge ein fingierter Unfall vor, muss sie dies auch beweisen. Der Beweis setzt allerdings keine mathematisch lückenlose Gewissheit voraus. Es reichen eine Häufung von Anzeichen, die auf eine Unfallmanipulation hindeuten.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Es kommt auf die Betrachtung aller Umstände im Einzelfall an. Also nicht ein Indiz muss das Ausschlaggebende sein, sondern es können mehrere Indizien dafür sprechen. In dem Fall war es so, dass der Kläger auf Gutachterbasis abrechnete - also fiktive Unfallkosten, ohne tatsächlich die Reparatur durchzuführen. Dann gab es einen lukrativen Streifschaden über alle Karosserieteile. Und dann handelte es sich um ein Oberklassefahrzeug und das gehörte ihm auch erst seit vier Monaten. Das kam auch noch dazu. - Länge 26 sec.
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