Als Entschädigung für den Nutzungsausfall während der Reparatur müssen Porsche-Fahrer auch einen Ford Mondeo akzeptieren - der Mittelklassewagen ist statt des Sportflitzers zumutbar, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Das Gericht hat gesagt, Hauptsache Sie können fahren. Denn es kommt nicht auf das Fahrvergnügen an, denn das ist ein immaterieller Schaden, den Genuss, den Sie beim Fahren haben. Und deshalb ist es ihm zumutbar, mit dem Ford rumzufahren, bis der Porsche wieder repariert ist. - Länge 20 sec.
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