Grundsätzlich kann ein Erwachsener einen anderen Erwachsenen adoptieren. Doch müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn es früher eine sexuelle Beziehung zwischen „Elternteil" und „Kind" gab, dann ist keine Adoption mehr möglich, so das Oberlandesgericht Zweibrücken.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Voraussetzungen für eine Adoption:
O-Ton: Es muss ein Eltern-Kind-Verhältnis vorliegen und die Annahme des Kindes muss sittlich gerechtfertigt sein. Wenn es vorher - auch wenn nur zeitlich befristet - eine sexuelle Beziehung zwischen beiden gab, dann ist das sittlich nicht gerechtfertigt. Das ist ein echtes Annahmehindernis. Da können sie jetzt noch Freunde sein und das kann auch schon eine ganze Zeit zurückliegen, auf jeden Fall gehört es nicht zu einem Eltern-Kind-Verhältnis, einen sexuellen Kontakt zu haben oder gehabt zu haben. — Länge 28 sec.
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